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Meeting & Understanding Customers

Kundenservice Mitarbeiter (w/m/d) - Teilzeit (11 Std./Woche)

  • Kaarst, Nordrhein-Westfalen, Germany
  • Customer Relations
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Job Description

  • Job ID: 365052

  • Date posted: 07/09/2026

  • Wir bieten dir

    Diese Stelle an der Kasse ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teilzeit bis zum 31.03.2027 befristet zu besetzen. Die Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 11 Stunden pro Woche (47 Stunden pro Monat). Sie verteilt sich auf 3 Tage in der Woche von Montag bis Samstag in Früh-, Mittel- und Spätschichten.


    • eine tarifgerechte Bezahlung
    • 13. Gehalt und Urlaubsgeld
    • 15 % Personalrabatt
    • betriebliche Altersvorsorge
    • ausgewogene Work-Life Balance
    • die Möglichkeit der Beteiligung am Erfolg des Unternehmens (Bonus- sowie Loyalitätsprogramm)
    • Rabatt-Portal (Corporate Benefits) und Job Rad
    • vergünstigtes Essen im Mitarbeiter-Restaurant
    • vielfältige Karrierewege
    • wir fördern bewusst die Vielfalt und das Miteinander in unseren Teams
    • wir unterstützen dich im Zuge der Digitalisierung durch Lernzeit und übertarifliche Zulage

    Wer du bist

    • Du hast idealerweise Erfahrung im Einzelhandel oder Kundenservice. Quereinsteiger:innen sind bei uns herzlich willkommen.
    • Du hast eine freundliche Art und ein sicheres Gespür für den Umgang mit Menschen.
    • Du hast eine Leidenschaft für IKEA und unsere Produkte .
    • Du arbeitest sorgfältig und genau.

    So gestaltet sich dein Tag bei uns

    • Kasse : Du sorgst dafür, dass alle Waren in unserem Kassensystem registriert werden und unterstützt unsere Kund:innen an den Selbstbedienungskassen.

    Bewirb dich jetzt

    Bewirb dich online auf die Stellenausschreibung mit deinen Bewerbungsunterlagen.
    Bei Fragen zur ausgeschriebenen Stelle wende dich gerne per E-Mail an uns: bewerberservice@ikea.com
    Du hast unser Versprechen, dass wir dich bevorzugt berücksichtigen, wenn du schwerbehindert oder gleichgestellt bist und die nötigen Voraussetzungen mitbringst.

    Eine Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten ist grundsätzlich ausgeschlossen und erfolgt nur in Einzelfällen nach vorheriger Vereinbarung.
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